Hotel-Kategorisierung
in fünf Stufen C1 bis C5.
 
GastroSuisse – Verband
für Hotellerie und Restauration

Blumenfeldstrasse 20
Postfach, 8046 Zürich

Telefon 0848 377 111
www.gastrosuisse.ch

EINSTUFUNGS-/ BEURTEILUNGSKRITERIEN

Präambel
Die in der GastroSuisse Hotel-Kategorisierung verwendeten Einstufungs- bzw. Beurteilungskriterien basieren auf den Empfehlungen des europäischen Hotel- und Restaurantverbandes HOTREC im Zusammenhang mit der Erarbeitung von Klassifikationssystemen.

Bei den Beurteilungskriterien in den verschiedenen Bereichen handelt es sich um Mindestkriterien.

Ein der Kategorie entsprechender Gesamteindruck und der Erhaltungszustand sowie die Sauberkeit des Betriebes sind Voraussetzung für die Aufnahme in die Hotel-Kategorisierung.

Weiter steht bei allem Tun die Erfüllung der Gästeerwartungen im Vordergrund. Dieser Aspekt wird mit drei konkreten Fragen zur Geschäftsphilosophie des Betriebes in die Kategorisierung mit einbezogen.

Schliesslich wird die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, welche für den Erhalt einer Betriebsbewilligung erforderlich sind, vorausgesetzt.

Altbauten
Altbauten sind Betriebe, die vor dem 1.1.2005 bereits in Betrieb waren.

Neubauten
Neubauten sind auch alle An- und Zubauten sowie die Generalsanierung eines Altbaues.

Zusatzeinrichtungen
Werden Freizeit- und/oder Zusatzeinrichtungen (Seminarraum, Kinderspielzimmer etc.) im Betriebsbereich angeboten, werden diese im Sinne einer zeitgemässen, der Kategorie entsprechenden, Gesamtausstattung des Betriebes gewertet.