Hotel-Kategorisierung
in fünf Stufen C1 bis C5.
 
GastroSuisse – Verband
für Hotellerie und Restauration

Blumenfeldstrasse 20
Postfach, 8046 Zürich

Telefon 0848 377 111
www.gastrosuisse.ch

DAS KATEGORISIERUNGSVERFAHREN

Der Antrag
Der Betriebsinhaber/in beantragt mit dem ausgefüllten Antrag und dem Erhebungsbogen bei GastroSuisse die Einstufung in die gewünschte Kategorie und erklärt sich mit den Richtlinien für die Kategorisierung von Hotel- und Beherbergungsbetrieben einverstanden.

Die Unterlagen sind unter www.hot-c.ch oder www.gastrosuisse.ch, HOTEL CATEGORYCAL abrufbar oder können bei GastroSuisse bezogen werden.

Betriebskontrolle
Aufgrund der Angaben des Betriebsinhabers/in, der sonstigen vorliegenden Informationen über den Betrieb und der Besichtigung durch zwei Sachverständige, erfolgt die Einstufung des Betriebes.

Für die Beurteilung des Betriebes ist einerseits die Erfüllung der Kriterien in den verschiedenen Bereichen sowie die abschliessende Gesamtbeurteilung nach den übergeordneten Beurteilungskriterien massgebend.

Der Beschluss der Sachverständigen wird dem Betriebsinhaber/in schriftlich mitgeteilt.

Einsprüche
Der Betriebsinhaber/in kann gegen die Einstufung binnen drei Wochen ab Zustellung des Sachverständigen- Beschlusses schriftlich Einspruch bei der Kommission Beherbergung erheben. Der Einspruch ist zu begründen.

Behandlung von Einsprüchen
Die Überprüfungskommission besteht aus zwei Sachverständigen aus einer anderen Region. Die Überprüfungskommission besichtigt den Betrieb und fertigt einen Bericht zuhanden der Kommission Beherbergung an. Die Kommission Beherbergung entscheidet binnen drei Monaten. Die Entscheidung wird dem Betriebsinhaber/in sowie den zuständigen Sachverständigen schriftlich mitgeteilt.

Die Kommission Beherbergung entscheidet definitiv. Der Rechtsweg wird ausgeschlossen.